SCHUFA-Verbraucherservicestellen:

Wer einen Handy-Vertrag abschließt, einen Kredit aufnimmt oder ein Girokonto eröffnet, muss immer auch die so genannte "SCHUFA-Klausel" unterschreiben. Viele Verbraucher wissen nicht, mit wem sie es da zu tun haben und was mit den Daten passiert.

Bereits 1927 wurde die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" gegründet. Banken und Händler können seither dort Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern abfragen und auch selbst Daten hinterlegen. Mehr als 300 Millionen Einzeldaten von über 60 Millionen Verbrauchern wurde so gespeichert.

Die Schufa speichert allgemeine Angaben zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschrift. Außerdem werden Informationen zu bisherigen kreditbedingten Geschäften hinterlegt. Enthalten sind damit Einträge über Kredit- und Leasingverträge und deren Laufzeit, Eröffnungen von Girokonten und die Ausgabe von Kreditkarten. Gespeichert werden aber auch Anfragen von Unternehmen oder Banken zu einer Person. Die Schufa speichert keine Informationen über das Einkommen, Depotwerte oder andere Vermögensverhältnisse.

Für den Kreditnehmer ist das einerseits ein Vorteil, da durch die SCHUFA-Auskunft seine Kreditwürdigkeit schnell und unbürokratisch zu beweisen ist. Andererseits kommt es nicht selten vor, dass die eingetragenen Daten falsch oder veraltet sind. Das kann etwa dann passieren, wenn ein der SCHUFA gemeldetes Darlehen nicht tatsächlich in Anspruch genommen wurde, oder wenn ein Kredit mittlerweile abbezahlt ist, ohne dass die SCHUFA davon unterrichtet wurde.

So erhalten sie eine Selbstauskunft

Wenn sie wissen wollen, was die SCHUFA über Sie gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zu Ihrer Person angefragt hat, können Sie bei der SCHUFA Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen. Das ist Ihr gutes Recht!

Die sogenannte Selbstauskunft kann man entweder persönlich in den Verbraucherservicestelle der SCHUFA erhalten oder schriftlich bei der SCHUFA angefordern. Während die mündliche Auskunft kostenlos ist, fällt für die schriftliche Auskunft eine Bearbeitungsgebühr von 7,60 Euro an. Vorlagen für schriftliche Anfragen können auf der Webseite der SCHUFA heruntergeladenwerden. Eine telefonische Auskunft ist dagegen nicht möglich.

Seit 2006 bietet die SCHUFA zudem bundesweit (außer Berlin) die Möglichkeit, die gespeicherten Daten über einen Online-Zugang abzufragen. Will man den Online-Service unter www.meineSCHUFA.de nutzen fallen ebenfalls 7,60 Euro. Die Daten können dann ein Vierteljahr lang jederzeit abgefragt werden. Für ein ganzes Jahr kostet der Dienst 15,20 Euro. Damit erhalten Konsumenten einen kompletten Überblick über ihre aktuelle „Kreditbiografie“. Dazu gehört etwa die Anzahl der laufenden Kredite, Girokonten, Kreditkarten oder Handyverträge sowie Informationen über eventuelle Zahlungsstörungen.

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