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08.11.2011

Steuer-Check zum Jahresende

Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende. Das ist aber kein Grund die Füße hochzulegen. Vielmehr sollten Sie prüfen, ob Sie aus steuerlicher Sicht alles erledigt haben. Denn mit dem Jahresende verstreichen auch etliche Fristen. Verschenken Sie also kein Geld.

 

Freiwillige Steuererklärung

(tel) Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung für das Jahr 2007 läuft Ende dieses Jahres ab. Die freiwillige Abgabe betrifft in der Regel Steuerzahler in der Steuerklasse I oder Verheiratete in der Steuerklassenkombination IV/IV. Ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, hat man vier Jahre Zeit, seine Steuererklärung freiwillig einzureichen.

Wer also 2007 viele absetzbare Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, sollte sich beeilen, um eine mögliche Steuererstattung einzustreichen.

Kindergeld retten

Zum letzten Mal müssen Eltern volljähriger Kinder tätig werden, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden. Der Anspruch auf Kinder besteht nur, wenn das Kind die Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Erst im nächsten Jahr wird es diese Grenze nicht mehr geben.

In diesem Jahr heißt es aber nochmals nachzurechnen. Liegen die Einnahme des Kindes unter der Grenze von 8.004 Euro muss nicht gehandelt werden. Verdient es jedoch mehr, kann man mit gezielten Ausgaben die Einkünfte des Kindes senken. Denn der Kauf eines neuen Computers oder von Fachliteratur sind beispielsweise Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Krankheitskosten zusammenlegen

Bei Krankheitskosten sollten Sie soviel Ausgaben wie möglich zusammenlegen. Denn Ihre Ausgaben für Rezepte, Kuren oder Heilmittel werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn Sie diese über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Die Eigenbelastung ist kein fester Wert, sondern richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder. Je mehr Ausgaben Sie also haben, desto eher wirkt sich das auf Ihre Steuererstattung aus.

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