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22.10.2010

Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden Euro

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Laufe des Jahres 2009 in Deutschland rund 23,0 Milliarden Euro brutto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII â€?Sozialhilfeâ€?) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von circa 2,1 Milliarden Euro, größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto etwa 20,9 Milliarden Euro. Damit stiegen sie gegenüber dem Vorjahr um 5,9%.

Pro Kopf wurden in Deutschland im Jahr 2009 für die Sozialhilfe rechnerisch 255 Euro (Vorjahr: 241 Euro) netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro Kopf-Ausgaben mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern (ohne Berlin) mit 172 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2009 â€? wie im Vorjahr â€? die drei Stadtstaaten Bremen (418 Euro), Hamburg (396 Euro) und Berlin (391 Euro). In den alten Flächenländern verbuchte Baden-Württemberg die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben (188 Euro), Schleswig-Holstein die höchsten (305 Euro). In den neuen Ländern gab Sachsen je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus (134 Euro), Mecklenburg-Vorpommern am meisten (215 Euro).

Wie in den Vorjahren floss der mit Abstand größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe (57%) in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit knapp 12,0 Milliarden Euro stiegen diese Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen rund 3,9 Milliarden Euro â€? dies entsprach 19% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,7%. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-Jährigen in Anspruch genommen werden, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder von Personen ab 65 Jahren.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 4,6% mehr als im Vorjahr aus. Damit beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2009 auf etwa 2,9 Milliarden Euro (14% aller Sozialhilfeausgaben). Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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