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25.04.2011

Prüfen Sie den Steuerbescheid!

Prüfen Sie den Steuerbescheid Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Doch Steuerzahler können sich wehren. Wie Sie Fehler leicht entdecken und und dagegen vorgehen können, lesen Sie im folgenden Text.

 

Mit Kopien geht alles einfacher

(dhe/tel) Bevor die Steuererklärung im Briefkasten des Finanzamtes landet, sollte man diese für die eigenen Unterlagen kopiert haben. Denn mit den Kopien geht die Prüfung des Steuerbescheides eindeutig schneller. Auch die Frage, ob man möglicherweise Angaben in der Steuererklärung vergessen hat lässt sich so leichter beantworten.

Fehler können sich im Steuerbescheid schnell einschleichen. Neben den Berechnungen gilt es auch grundlegende Daten, wie Name und Anschrift zu überprüfen.

Wer im Veranlagungszeitraum umgezogen ist und seine Einkommensteuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben hat, muss darauf achten, dass die Steuernummer richtig eingetragen wurde. Auf dem Steuerbescheid, der im Steuerdeutsch "Bescheid für (20xx) über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer" heißt, steht diese Steuernummer in der linken Kopfzeile. Sind die Zahlen falsch, teilt man dem Finanzamt diesen Fehler mit. Die Adressdaten des zuständigen Finanzamtes finden Sie in der rechten Kopfzeile.

Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungs-Tabelle hervor. Hier kann man prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit den übermittelten Daten übereinstimmen.

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Steht in der ersten Spalte der Festsetzungs-Tabelle "demnach zu viel gezahlt" und ist die Zahl in der letzten Spalte hoch, wird man vermutlich vor Freude wegen der Rückerstattung in die Luft springen. Das Blatt sollte man aber nicht direkt an die Seite legen, denn das Weiterlesen kann sich lohnen. Oftmals kann bereits einer der nachfolgenden Sätze fehlerhaft sein. "Der darüber hinausgehende Betrag wird erstattet auf Konto Nr." bei Bank "...", sofern er mindestens 1,- Euro beträgt," heißt es im Steuerbescheid. Diese Kontodaten sollte man unbedingt überprüfen, schließlich soll das zuviel gezahlte Geld möglichst schnell auf dem eigenen Konto liegen.

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