Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt ohne dafür Einnahmen zu erhalten, kann dies in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastungen angeben. Jährlich kann ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
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