Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den Steuern geltend machen. Allerdings: "Die Regelungen sind sehr uneinheitlich", sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen, doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen. Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn einer Pflegbedürftigkeit beraten.
Unser Tipp: Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die Online-Steuersoftware Lohnsteuer kompakt
Pressemitteilung des Senioren Ratgeber (2/2012)
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Kontoauszüge sortiert? Wahrscheinlich ist Ihnen dabei aufgefallen, dass die Ordner mit den Kontoauszügen immer dicker werden. Aber kann man Kontoauszüge ei ... weiter