Eine Patronatserklärung ist eine Verpflichtungserklärung einer Muttergesellschaft zu Gunsten einer Tochtergesellschaft, wenn diese einen Kredit aufnimmt. Mit einer Patronatserklärung sollen hauptsächlich Zweifel des Kreditgebers an der guten Bonität der Tochtergesellschaft ausgeräumt werden. Die rechtliche Verbindlichkeit einer Patronatserklärung hängt von der jeweiligen Formulierung ab. Eine Patronatserklärung kann als bloße Erklärung des guten Willens der Muttergesellschaft rechtlich unverbindlich sein oder als verpflichtende Erklärung Garantien geben, für den Fall, dass die Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter