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06.10.2010

Absicherung für den schlimmsten Fall: Die Risikolebensversicherung

ph_risikoleben.jpgManchmal trennen nur wenige Sekunden das große private Glück von der menschlichen Katastrophe. Der Tod eines nahen Menschen bedeutet neben Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt. Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Rückhalt.

 

Schutz nach der ersten Rate

Manchmal trennen nur wenige Sekunden das große private Glück von der menschlichen Katastrophe. Jährlich sterben in Deutschland rund 40.000 Menschen im Alter von 30 bis 50 Jahren. Der Tod dieser Menschen bedeutet neben der Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt.

Die Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Möglichkeit, vor dem finanziellen Desaster zu schützen. Sie zahlt nach dem Tod des Versicherten eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen. Da diese Versicherung nur beim Ableben innerhalb der Vertragslaufzeit greift, sind die zu zahlenden Beiträge relativ überschaubar.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel, wenn die Versicherung die Annahme des Antrags bestätigt oder den Versicherungsschein ausgehändigt hat und die erste Rate gezahlt wurde. Selbst wenn der Versicherte nach Bezahlen des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen ein Recht auf die volle Summe. Vor Beginn der eigentlichen Vertragslaufzeit gibt es aber noch keinen Versicherungsschutz.

Für fast alle Lebensbereiche sinnvoll

"Eine Risikolebensversicherung abzuschließen ist sinnvoll, weil dann im Todesfall Hinterbliebene, vor allem Ehegatten und Kinder, finanziell abgesichert sind. Besonders junge Familien, Bauherren und Selbständige sollten an diesen Versicherungsschutz denken", sagt Andrea Hoffmann, Leiterin des Referats Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen.

Sinnvoll ist die Risikolebensversicherung auch für junge Ehepaare ohne Kinder, die kein oder wenig Vermögen, noch keine ausreichenden Rentenansprüche haben und gleichzeitig vielleicht einen Immobilien-Kredit tilgen. Wer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann sich auf diese Weise ebenfalls absichern. Besonders Alleinerziehende sollten mit einer Risikolebensversicherung auf Nummer sicher gehen.

Junge Familien müssen zusätzlich überlegen, wer sich als versicherte Person eintragen lässt. Sofern vorhanden, sollte der Alleinverdiener abgesichert sein. Aber was, wenn der Elternteil stirbt, der sich im Haushalt um zwei kleine Kinder kümmert? Es ist zwar kein bares Einkommen zu ersetzen, aber eine Leistung, die sehr viel wert ist. Hier ist es möglicherweise sinnvoll, mehrere Personen zu versichern.

Bei der so genannten Versicherung verbundener Leben können sich Eltern, aber auch Geschäftspartner, gemeinsam in einem Vertrag versichern. Die Versicherungssumme wird jedoch nur beim Tod des Erststerbenden fällig, danach erlischt die Police. Sind dann immer noch Kinder abzusichern, muss der überlebende Partner einen neuen Vertrag abschließen.

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