Steuerzahler müssen in der Einkommensteuererklärung ihre Einkünfte des jeweiligen Steuerjahres angeben. Wichtig für den Steuerzahler: Es gibt verschiedene Einkunftsarten.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) definiert die Einkünfte wie folgt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
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