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25.02.2011

Bundesrat stimmt Hartz IV-Reform zu

Nur wenige Stunden, nachdem der Deutsche Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch bestätigt hat, stimmten heute auch die Länder der geänderten Hartz IV-Reform zu. Damit hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze.

Rückwirkend zum Jahresbeginn steigt der Bedarfssatz um fünf Euro, zum 1. Januar 2012 um weitere drei Euro - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter werden zukünftig nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt das geänderte Gesetz klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden.

Auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder wurde in den beiden Vermittlungsverfahren mehrmals erweitert. So erhalten zukünftig auch Kinder von Wohngeldempfängern Leistungen aus dem Paket. Bis 2013 stellt der Bund jährlich 400 Millionen Euro für kostenlose Mittagessen in Horten und für Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket sind allein die Kommunen. Sie erhalten die Kosten erstattet. In diesem Zusammenhang legt das geänderte Gesetz auch die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose für die nächsten Jahre fest. Die Höhe der Beteiligungsquote hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt.

Hintergrund für die Zustimmung zu der erweiterten Hartz IV-Reform sind auch einige Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses, in denen die Bundesregierung den Ländern unter anderem zugesichert hatte, die Kosten für die Grundsicherung im Alter schrittweise und ab 2014 vollständig zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit Mindestlöhnen im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Weiterbildungsbranche und bei der Zeitarbeit sowie Verabredungen für die Gemeindefinanzreform. Sie sind formal nicht Gegenstand des heute verabschiedeten Gesetzestextes, gelten jedoch als politische Geschäftsgrundlage der Abstimmung. In der heutigen Bundesratssitzung wurden sie nochmals vorgetragen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Ein konsolidierter Text mit allen eingearbeiteten Änderungen aus den beiden Vermittlungsverfahren ist erst mit Verkündung im Gesetzblatt erhältlich.

Pressemitteilung des Bundesrates

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