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17.02.2012

Bund der Steuerzahler schlägt Reform des Ehrensolds für Altbundespräsidenten vor

Derzeit wird einem Bundespräsidenten nach Ausscheiden aus dem Amt ein sogenannter Ehrensold als lebenslanges Ruhegehalt gewährt, der der Höhe der Amtsbezüge von rund 200.000 Euro im Jahr entspricht. Obwohl sich die Amtsbezüge des Bundespräsidenten und damit der Ehrensold an der Beamtenbesoldung orientieren, finden bei der Zahlung des Ehrensolds keine Abschläge gegenüber den Bezügen zur aktiven Amtszeit statt.

Ebenso spielt die Dauer der Amtszeit für die Höhe des Ehrensolds keine Rolle. Das bedeutet, dass der Ehrensold in voller Höhe auch dann lebenslang gezahlt wird, wenn ein Bundespräsident praktisch nur einen Tag sein Amt ausübt.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten die Ruhegehaltsreglungen für Bundespräsidenten reformiert werden, so wie es Christian Wulff nach seinem Amtsantritt im Jahr 2010 angeregt hatte. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, zur Ursprungsfassung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1953 zurückzukehren. Die damalige Fassung sah für ausgeschiedene Bundespräsidenten wesentlich geringere Alterszahlungen vor. Für die ersten drei Monate nach Ausscheiden aus dem Amt werden die Amtsbezüge in voller Höhe weitergewährt. Im darauffolgenden Jahr werden diese in Form eines Übergangsgeldes auf drei Viertel abgesenkt und im Anschluss daran erhält der Altbundespräsident dauerhaft einen Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge.

Alternativ schlägt der Bund der Steuerzahler vor, die Dauer der Zahlung des Ehrensolds an die Dauer der tatsächlich geleisteten Amtszeit zu koppeln und schrittweise auf die Hälfte der Amtsbezüge abzusenken.

?Die Steuerzahler haben bei allem Respekt vor dem hohen Amt kein Verständnis dafür, dass ein ausgeschiedener Bundespräsident derart privilegiert wird, wie es derzeit der Fall ist. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem der Bundestag eine Reform des Ehrensolds durchführen sollte?, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke.

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