Hat ein Bauherr Vorauszahlungen geleistet für ein Bauvorhaben, das durch einen Konkurs des Bauunternehmers nicht mehr beendet werden konnte, kann er diesen Baukostenverlust als Werbungskosten bei seinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Steuer mindernd geltend machen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
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